Seit Februar hält uns das Coronavirus in Atem. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Links mit Informationen, steuerlichen und staatlichen Förderungen und Hilfen rund um COVID-19.
Die Seite enthält die FAQ der Bundesregierung zur vorübergehenden Umsatzsteuersenkung.
Sie haben Soforthilfe beantragt? Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten dazu gestellten Fragen zum Rückmeldeverfahren.
Hier können Sie Antworten zu Ihren Fragen zum Schutzschild für Deutschland erhalten.
Sie haben Mitarbeiter und müssen Kurzarbeit anmelden. Folgen Sie dem Link und informieren Sie sich.
Fragen und Hilfen zum Überbrückungsgeld I für die Monate Juni bis August 2020 sind hier zusammengetragen.
Die Überbrückungshilfe II kann für die Monate September bis Dezember 2020 noch bis zum 31.03.2021 beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen kann.
Sie sind von den Schließungen im November und Dezember 2020 betroffen? Kleinstunternehmer und Soloselbständige können die November- und die Dezemberhilfe bis zu einem Betrag von 5.000 Euro auch selber beantragen.
Die Überbrückungshilfe III ist für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 bis zum 31.08.2021 beantragbar.
Die Antragstellung erfolgt durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.
Die Neustarthilfe kann von Selbständigen für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragt werden, die keine oder nur geringe Fixkosten haben und hat eine Höhe von maximal 7.500 Euro. Die Neustarthilfe kann nur von den Unternehmern selber beantragt werden.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen zu den Corona-Hilfen haben oder meine Hilfe benötigen, um diese zu beantragen.